Kinderrechte

Die UN-Kinderrechte in kindgerechter Sprache: 

Die Kinderrechte (von www.wir-kinder-haben-rechte.de):

  1. Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung 
  2. unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht.
  3. Das Recht auf einen eigenen Namen und eine Staatszugehörigkeit.
  4. Das Recht auf Gesundheit.
  5. Das Recht auf Bildung und Ausbildung.
  6. Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung.
  7. Das Recht auf eine eigene Meinung und sich zu informieren, mitzuteilen, 
  8. gehört zu werden und zu versammeln.
  9. Das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung und eine Privatsphäre.
  10. Das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen wie Armut, 
  11. Hunger und Krieg und auf Schutz vor Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung.
  12. Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause.
  13. Das Recht auf Betreuung bei Behinderung.

Video

Link: Unicef Deutschland, 5-Minuten-Video für Kinder ab 8 Jahren

LINK: Video von ZDF Logo

Zum Herunterladen:

Bei UNICEF:
https://www.unicef.de/informieren/materialien/konvention-ueber-die-rechte-des-kindes/50774

Bei Bundeszentrale für politische Bildung:
https://www.bpb.de/shop/lernen/falter/194570/kinderrechte

Bei Bundesministerium für Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
https://www.bmfsfj.de/blob/93522/9768d3a87f531f31beb72ce628ee8eb1/die-rechte-der-kinder-logo-data.pdf

Die UN-Kinderrechtskonvention im Wortlaut

Zum Nachlesen: Bei „Deutsches Kinderhilfswerk“
https://www.kinderrechte.de/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention-im-wortlaut

Zum Herunterladen: Bei „National Coalition“: 
https://www.netzwerk-kinderrechte.de/fileadmin/bilder/user_upload/Übereinkommen-über-die-Rechte-des-Kindes_2014.pdf

Zum Herunterladen: Bei „UNICEF“
https://www.unicef.org/rightsite/files/krkfurkindererklartdt.pdf

Warum sollen die Kinderrechte ins Grundgesetz?

Die fünf wichtigsten Gründe, warum die Kinderrechte ins Grundgesetz gehören von (www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de):

  • Kinder stärken. Der Zebrastreifen soll auf dem Schulweg zugunsten des Verkehrsflusses abgeschafft werden? In sozialen Netzwerken werden gezielt private Daten von Kindern und Jugendlichen abgegriffen? Kinder und Jugendliche können ihre Belange weder durch ihre Stimme bei der Bundestagswahl noch durch eine starke Lobby, wie sie zum Beispiel Autokonzerne oder die Pharmaindustrie haben, durchsetzen. Mit den Kinderrechten im Grundgesetz können ihre Belange besser eingefordert und sogar rechtlich eingeklagt werden.
  • Eltern stärken. Die Kinderrechte sorgen, verkürzt gesagt, für ein gerechtes und gesundes Aufwachsen. Ist dies gesetzlich verankert, können Eltern im Sinne ihres Kindes die Rahmenbedingungen für ein gutes Aufwachsen besser einfordern. Zudem wären Eltern vom Staat in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt. Denn die Fürsorgepflicht und Verantwortung der Eltern gegenüber ihrem Kind sind in den Kinderrechten festgeschrieben.
  • Kinder lernen Demokratie. Welches Spielgerät soll für die Kita angeschafft werden? Was sollte die Stadtverwaltung beim Umbau der Skateranlage beachten? Kinder und Jugendliche sind DIE Expertinnen und Experten, wenn es um ihre Angelegenheiten geht! Aber vor allem haben sie das Recht, bei allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligt zu werden. Beteiligung ist also Demokratie. Und die zu üben, kann nicht früh genug losgehen.
  • Bessere Umsetzung in Rechtsprechung und Verwaltung. Kinder sind im deutschen Grundgesetz nur ein „Regelungsgegenstand“. Tatsächlich sind sie ja aber Träger eigener Rechte! Diese aber lassen sich bisher nur durch komplizierte Auslegung herleiten – was Gerichte oder Behörden meist nicht tun. Mit den Kinderrechten im Grundgesetz wären sie schlicht dazu verpflichtet. Könnte es nicht so einfach sein?
  • Kinderfreundliche Gesellschaft. Dass Kinder eigenständige Persönlichkeiten sind, bestreitet heute fast niemand mehr. Aber ihre Belange spielen in Deutschland noch immer eine Nebenrolle. Kinderfreie Cafés, Schließung von Jugendzentren oder kinderfeindliche Bebauung zeigen, dass wir keine kinderfreundliche Gesellschaft sind. Doch Kinder sind – genau wie Sie und ich – Mitglieder unserer Gesellschaft. Dass ihre speziellen Rechte dort niedergeschrieben sind, wo sich Rechte, Pflichten und Werte der Gesellschaft wiederfinden – im deutschen Grundgesetz – sollte ganz selbstverständlich sein.

Mehr Informationen:

Zum Nachlesen:

Bei Deutsches Kinderhilfswerk: https://www.kinderrechte.de/kinderrechte/kinderrechte-ins-grundgesetz (zum Nachlesen)

Kinderrechte.Birgit Schöne Teil 1

Kinderrechte Birgit Schöne Teil 2

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